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QS-Kardio Sektorenübergreifende Qualitätssicherung im Herzkatheterlabor für invasiv tätige Kardiologen

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Ab dem 1. Januar 2016 soll jeder Vertrags-, Beleg- und ermächtige Arzt seine über die KV abgerechneten perkutanen Koronarinterventionen und diagnostischen Koronarangiographien elektronisch dokumentieren.

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Welche Ärzte sind von der sQS PCI betroffen?  

 

Alle kardiologisch tätigen Internisten mit einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der invasiven Kardiologie sind verpflichtet, an der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung teilzunehmen. Betroffen sind alle Vertragsärzte, alle belegärztlich tätigen Ärzte sowie alle ermächtigten Ärzte, die perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographien erbringen und über die KV abrechnen.

 

Ausgenommen sind belegärztliche Leistungen nach Paragraf 121 Absatz 5 SGB V (Honorarbelegärzte). Auch durch Vertragsärzte im Rahmen von Selektivverträgen erbrachte perkutane Koro-narintervention (PCI) und Koronarangiographien unterliegen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung.

 

Die KBV hat uns auf unsere entsprechende Nachfrage bestätigt, dass keine Sanktionen bei fehlenden Dokumentationen für das Erfassungsjahr 2016 und das erste Halbjahr 2017 bei den invasiv tätigen Kardiologen erfolgen werden.