sQS-Verfahren * sQS-PCI * QS-Kardio *

Sektorübergreifende Qualitätssicherung perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie


Seit dem 1. Januar 2016 sind alle invasiv tätigen Kardiologen zur Datenerhebung im Rahmen des ersten sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie“ verpflichtet.


Im Januar 2016 startete das erste Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitäts-sicherung: „Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie“. Damit verbunden ist die elektronische Erhebung und Übermittlung von Daten, für die invasiv tätige Kardiologen eine entsprechende Software benötigen.


Mit der Zertifizierung der Software ist sichergestellt, dass die inhaltlichen Kriterien für die Dokumentation und die Verschlüsselung von Qualitätssicherungsdaten erfüllt. Die dokumentationspflichtigen Ärzte können zudem sicher sein, dass die Kriterien für den sicheren und datenschutzkonformen Transport der patientenidentifizierenden Daten nach den Vorgaben der Spezifikation der Qesü-Richtlinie umgesetzt sind


Mit dem Inkrafttreten des Qualitätssicherungsverfahrens zur perkutanen Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie sind alle invasiv tätigen Kardiologen verpflichtet, die Daten nach § 15 der Qesü-Richtlinie zu erheben.


Bei dem Verfahren geht es vor allem um den Prozess und das Ergebnis von Herzkatheter-Untersuchungen und perkutanen Koronarinterventionen. Der G-BA hat dafür 20 Indikatoren festgelegt, anhand derer die Qualität gemessen und bewertet werden soll. Diese betreffen die Indikationsstellung, die Durchführung der Untersuchung sowie Komplikationen, die auftreten können.


Welche Ärzte sind von der sQS PCI betroffen?

Alle kardiologisch tätigen Internisten mit einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der invasiven Kardiologie sind verpflichtet, an der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung teilzunehmen. Betroffen sind alle Vertragsärzte, alle belegärztlich tätigen Ärzte sowie alle ermächtigten Ärzte, die perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographien erbringen und über die KV abrechnen.

Ausgenommen sind belegärztliche Leistungen nach Paragraf 121 Absatz 5 SGB V (Honorarbelegärzte). Auch durch Vertragsärzte im Rahmen von Selektivverträgen erbrachte perkutane Koro-narintervention (PCI) und Koronarangiographien unterliegen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung.


Ab dem 1. Januar 2016 muss jeder Vertrags-, Beleg- und ermächtige Arzt seine über die KV abgerechneten perkutanen Koronarinterventionen und diagnostischen Koronarangiographien elektronisch dokumentieren.

Die Nichtverfügbarkeit einer zertifizierten sQS-Dokumentationssoftware führt bisher dazu, dass die Vorgaben der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) bezüglich der Datenerfassung von Ihnen noch nicht umgesetzt werden können.


Die KBV hat uns auf unsere entsprechende Nachfrage bestätigt, dass keine Sanktionen bei fehlenden Dokumentationen für das Erfassungsjahr 2016 bei den invasiv tätigen Kardiologen erfolgen werden.


Es fallen alle bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Patienten im Alter von 18 Jahren oder älter, die keine Herzspender sind und bei denen eine PCI oder Koronarangiographie erbracht wurde, unter die Dokumentationspflicht.


Welche technische Ausstattung wird für die elektronische Dokumentation benötigt?

Für die elektronische Dokumentation benötigen Sie eine von der KBV zertifizierte QS-Dokumentationssoftware.

Für die Datenübertragung von Ihrer Praxis zu den Datenannahmestellen benötigen Sie eine sichere technische Verbindung. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Dateieinreichung über ONDES oder einer verschlüsselten Datenübermittlung mittels KV-Connect. Die erste Variante, der Upload der sQS-Dokumentation via ONDES ist an das Vorhandensein von KV-SafeNet, KV-Ident oder KV-Ident Plus sowie eine Benutzerkennung gebunden. Die meisten Ärzte nutzen ONDES bereits, um jedes Quartal Ihre Abrechnungen hochzuladen beziehungsweise bei der KVB einzureichen.


Was passiert, wenn der Verpflichtung zur elektronischen Dokumentation und Datenübermittlung nicht, nur teilweise oder fehlerhaft nachgekommen wird?

Nicht dokumentierte, aber dokumentationspflichtige Datensätze lösen Vergütungsabschläge oder die Entziehung der Abrechnungsmöglichkeit der jeweiligen Leistung durch die zuständigen Stellen mit entsprechenden Empfehlungen aus.


QS-Kardio


QS-KARDIO erfasst die für den Eingriff bezüglich eines Qualitätsmanagements benötigten Daten und speichert sie in einer relationalen Datenbank ab. Die so erfassten Daten können dann in Suchabfragen zu statistischen Zwecken gegliedert, ausgezählt und gelistet werden. Darüber hinaus kann nach vollständiger Eingabe der Daten des Eingriffs ein Befundbogen in Word erzeugt werden, der seinerseits als Verknüpfung in der Patientenverwaltung (hier: ISYNET- Patientenakte) erscheinen kann. Der daraus resultierende Vorteil: KEINE DOPPELARBEIT !











 




 












Für all jene Anwender, die nur die sektorübergreifende Qualitätssicherung PCI machen wollen, kann unser Programm auch ohne die Verknüpfung mit einem Patientenverwaltungssystem laufen und ohne das eigene Statistikmodul. Man füllt dann lediglich die für die sQS-PCI nötigen Datenfelder aus:















































Die Eintragungen werden während der Eingabe kontextsensitiv geprüft, gespeichert und für die Übertragung an die KV vorbereitet


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